Die Teilnehmenden erhalten nach einem Jahr, nach Bestehen der Abschlussklausuren, ein Zertifikat. Dieses ermöglicht, sich nach dem Studienabschluss an der USP für einen Master (LL.M.) an der LMU zu bewerben. Das Zertifikat wird als erster Teil der Studienleistungen für den Master anerkannt.
Credits
Folgende Punkte werden im Rahmen des Programms in den Pflichtveranstaltungen vergeben:
Credits Gesamtzahl: 35 ECTS credits / AP
Sommersemester:
- Vorlesung aus Hauptfachangebot mit Übung/Klausur
= 3 ECTS credits/ AP x 2 SWS = 6 ECTS credits
Wintersemester:
- Spezifische Vorlesung für Ausländer mit Klausur ÖR
= 2,5 ECTS credits/ AP x 3 SWS = 7,5 ECTS credits - Spezifische Vorlesung für Ausländer mit Klausur ZR
= 2,5 ECTS credits/ AP x 3 SWS = 7,5 ECTS credits - Spezifische Vorlesung für Ausländer mit Klausur StrafR
= 2,5 ECTS credits/ AP x 2 SWS = 5 ECTS credits - Seminar mit Vortrag und Seminararbeit (SoSe oder WiSe)
= 3,0 ECTS credits/ AP x 3 SWS = 9 ECTS credits
Abkürzungen:
- AP = Anrechnungspunkte
- SWS = Semesterwochenstunde
- ÖR = Öffentliches Recht
- ZR = Zivilrecht SR = Strafrecht
Die Grundlage eines Credits ist ein Arbeitsaufwand von 30 Stunden inklusive des Selbstlernens und des Präsenzunterrichtes. Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt sowohl nach der Noten‐ und Punkteskala für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung als auch nach der der europäischen Notenskala (ECTS Grading Scale). Dabei entsprechen an der Juristischen Fakultät München folgende
Noten dieser Skala:
- 12 bis 18 Punkte (sehr gut) = A
- 9 bis 11 Punkte (gut) = B
- 7 und 8 Punkte (voll befriedigend) = C
- 5 und 6 Punkte (befriedigend) = D
- 4 Punkte (ausreichend) = E